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GdS - Gesundheitsdatenraum Schweiz. Wir bringen die menschenzentrierte Digitalisierung unseres Gesundheitssystems voran.

Salutonaut werden

Du bist bereit für die Expedition in den Gesundheitsdatenraum Schweiz und willst als Salutonaut für die menschenzentrierte digitale Transformation des Gesundheitswesens Deinen Beitrag leisten? Wir freuen uns auf Dich!

Bitte lies die Expeditionsvereinbarung aufmerksam durch und akzeptiere diese am Ende. Du kannst die Expeditionsvereinbarung auch herunterladen und in aller Ruhe lesen.

Zur Expeditionsvereinbarung

Anrede *

Ich erkläre mich einverstanden, dass der Verein Gesundheitsdatenraum Schweiz mich kontaktieren darf und willige in die Datenschutzerklärung von GdS ein.

Expeditionsvereinbarung

zwischen

Verein Gesundheitsdatenraum Schweiz,
c/o Ernst Hafen, Hochstrasse 95, 8044 Zürich

(«GdS»)

und

«Salutonaut:In»

{text-1} {text-2}
{text-3}, {text-4} {text-5}

zusammen mit GdS «Parteien»

 

1. Vorbemerkung

GdS ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt und keine Gewinne erstrebt.

2. Gegenstand und Zweck der Expeditionsvereinbarun

GdS und Salutonaut:In vereinbaren in dieser Expeditionsvereinbarung die Zusammenarbeit der Parteien im Rahmen des von GdS geführten Projektes «Expedition in den Gesundheitsdatenraum» («Projekt»).

Das Projekt bezweckt (i) die unabhängige Beurteilung der Benutzerfreundlichkeit, Verwendbarkeit und Sicherheit der bestehenden Gesundheitsdatenkonten gemäss Homepage von GdS («Homepage GdS», https://gesundheitsdatenraum.ch), und (ii) die Beschreibung der Anforderungen an ein Gesundheitsdatenkonto, das die Bedürfnisse und Erwartungen von Salutonaut:Innen repräsentiert.

3. Bestandteile der Expeditionsvereinbarung

Die Expeditionsvereinbarung besteht aus dem Text der Expeditionsvereinbarung sowie den darin enthaltenen Verweisen auf die Homepage GdS. Dabei können die Inhalte der Homepage GdS von GdS aktualisiert werden.

4. Projektaufgaben Salutonaut:In

Salutonaut:In ist bestrebt, folgende Aufgaben zu erledigen:

  1. Zusammentragung der Gesundheitsdaten im vereinbarten Zeitrahmen gemäss der von GdS digital via Homepage GdS zur Verfügung gestellten Expeditions-Plattform («LogBuch»);
  2. Ablegen der Daten in einem auf der Homepage GdS genannten Gesundheitsdatenkonto gemäss den Angaben der Anbieterin der entsprechenden Dienstleistung;
  3. Dokumentation der Aktivitäten, des Fortschritts und Abschluss von Aufgaben, sowie aktive Teilnahme an Diskussionen im LogBuch, während der gesamten Expedition; und
  4. Bearbeitung aller Aufgaben und Dokumentation im LogBuch inklusive Abschlussdokumentation.

Salutonaut:In bedient sich für die Erledigung der Projektaufgaben der eigenen Infra- und Arbeitsstruktur und nimmt diese auf eigene Rechnung vor.

Salutonaut:In ist in der Ausführung der Projektaufgaben frei und ist an keinerlei Vorgaben von GdS (namentlich in Bezug auf die Wahl eines auf der Homepage GdS genannten Gesundheitsdatenkontos oder die Beurteilung der gemachten Erfahrung) gebunden.

5. Projektaufgaben GdS

GdS verpflichtet sich zur Vornahme (selbständig oder unter Beizug einer von GdS sorgfältig ausgewählten Drittperson («Drittperson»)) folgender Aufgaben:

  1. Zur Verfügung stellen des LogBuch via Homepage GdS;
  2. Unterstützung von Salutonaut:In bei Zusammentragung und Ablegen der Gesundheitsdaten gemäss Ziff. 4 (i) bis (iv) in den von Salutonaut:In gewählten Gesundheitsdatenkonti;
  3. Zusammentragung Erfahrungsberichte («Zusammentragung») aller Projektteilnehmenden und öffentliche Publikation der Zusammentragung bis voraussichtlich 31. Oktober 2024;
  4. Erarbeitung inhaltlicher, technischer und gesetzlicher Anforderungen an ein Gesundheitskonto gestützt auf Zusammentragung und öffentliche Publikation der Ergebnisse bis voraussichtlich Ende 2024;
  5. Durchführung von Sicherheitstests der Gesundheitsdatenkonti der Anbieter gemäss Homepage; und
  6. Regelmässige Information über die Tätigkeiten, Entwicklungen und Anlässe von GdS.

6. Kommunikation

Die Kommunikation findet grundsätzlich im LogBuch statt. Die Parteien informieren sich gegenseitig, über Abwicklungsschwierigkeiten oder unvorhergesehene Zeitverzögerungen.

7. Inkrafttreten, Vertragsdauer und Kündigung

Die Expeditionsvereinbarung tritt nach deren Unterzeichnung und der Bezahlung der Gebühr durch Salutonautin für die Expeditionsteilnahme von Fr. 500 in Kraft («Inkrafttreten»).

Das Vertragsverhältnis besteht für die Dauer der Teilnahme von Salutonaut:In am Projekt und endet mit der Erfüllung aller im LogBuch vorgesehenen Aufgaben.

Das Vertragsverhältnis kann durch Salutonaut:In unter Einhaltung einer Frist von 5 Tagen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. GdS kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 5 Tagen aus wichtigen Gründen kündigen. Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform.

Bei Kündigung, unabhängig durch welche Partei, wird der Mitgliederbeitrag nicht zurückbezahlt.

Salutonaut:In hat das Recht alle Daten, welche durch GdS von Salutonaut:In gespeichert wurden, löschen zu lassen.

8. Haftung und Gewährleistung

GdS haftet Salutonaut:In für keinerlei Sachschäden, welcher Salutonaut:In trotz sorgfältiger Erfüllung der in Ziff. 5 erwähnten Aufgaben entsteht, sofern keine rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Insbesondere haftet GdS in keiner Weise für die Leistungen der im Rahmen der Expedition zu testenden Gesundheitsdatenkonti

Die Handlungen von Drittperson sind GdS wie eigene Handlungen zuzurechnen. Davon ausgenommen sind Ärzte/Ärztinnen, welche im Rahmen der Expedition von Salutonaut:In für die Durchführung von Untersuchungen ausgewählt wurden; diese Ärzte/Ärztinnen haften für sich selbst.

Salutonaut:In haftet GdS für keinerlei Schaden, welcher GdS aus unsorgfältiger Erfüllung der in Ziff. 4 erwähnten Aufgaben entsteht, sofern keine rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Beide Parteien halten die Verordnungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) vom 1. September 2023 ein.

9. Vertraulichkeit

GdS unterlässt jegliche Anstrengungen zur Kenntnisnahme von Gesundheitsdaten von Salutonaut:In. Würden solche Daten dennoch zur Kenntnis von GdS gelangen, ist GdS verpflichtet, über bekannt gewordene Gesundheitsdaten von Salutonaut:In Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung der Expeditionsvereinbarung fort.

Salutonaut:In stimmt der öffentlichen Publikation der Zusammentragung gemäss Ziff. 5. iii ausdrücklich zu;

GdS ist zur Aufbewahrung der Kontaktdaten von Salutonaut:In nach der Vertragsdauer berechtigt.

10. Änderungen

Vorbehalten Ziffer 3 bedürfen Änderungen der Expeditionsvereinbarung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Expeditionsvereinbarung nichtig sein, so hat dies nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Expeditionsvereinbarung zur Folge, die verbleibenden Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich. Die Expeditionsvereinbarung untersteht dem schweizerischen Recht.

13. Einverständnis

GdS - Gesundheitsdatenraum Schweiz. Wir bringen die menschenzentrierte Digitalisierung unseres Gesundheitssystems voran.

Gesundheitsdatenraum Schweiz
c/o Ernst Hafen
Hochstrasse 95
8044 Zürich

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